Am 01.05.2026 ist in Österreich die 36. StVO-Novelle in Kraft getreten. Aus diesem Grund erhalte ich immer wieder Anfragen, ob selbstbalancierende Segways nun auch als „Scooter“ eingestuft werden und daher mit Blinkern ausgestattet sein müssen.
Nein – Blinker sind bei allen selbstbalancierenden Segways nicht erforderlich!
Selbstbalancierende Segways wurden in Österreich vom Verkehrsministerium auch weiterhin als mehrspurige Fahrräder eingestuft.
Hier ein Auszug aus den Erläuternden Bemerkungen (EB) zu § 2 Abs. 1 Z 22 lit. b und d:
„Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass selbstbalancierende Fahrzeuge sowie
Fahrzeuge, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, vom Anwendungsbereich der zitierten EU-
Verordnung ausgenommen sind. Fahrzeuge wie etwa Segways fallen daher weiterhin unter die
Fahrraddefinition gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 lit. d. Unverändert gültig sind außerdem die Bestimmungen
hinsichtlich Elektrofahrräder, die über eine Schiebe- oder Anfahrhilfe verfügen, die ………….“
Eine weitere wichtige Klarstellung zum Fahren auf Radfahrlangen:
Darf ich in Österreich mit meinem selbstbalancierenden Offroad-Segway die Radahranlage
benutzen?
Ja – generell darf man in Österreich mit allen selbstbalancierenden Segway-Modellen die
vorhandenen Radfahranlagen benutzen, das gilt auch für die Offroad-Modelle x2 und x2 SE, da sie
nicht breiter als 100 cm sind und als mehrspuriges Fahrrad definiert wurden.
Hier ein Auszug aus dem geltenden § 68 Abs 1 StVO:
„Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 100 cm ist, mit mehrspurigen Fahrrädern,
die nicht breiter als 100 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die
Radfahranlage benützt werden;“
Bei Rückfragen melden Sie sich bei der Segway Hotline: +43 699 10 11 88 00 oder senden Sie ein kurzes Mail an: office@primaservice.at